Aerocargo Logistics e.K.
AGB / Beförderungsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen gelten für Transport-, Kurier- und
Logistikleistungen von Aerocargo Logistics e.K. gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich in Textform
anerkannt wurden.

2. Leistungen und Vertragsschluss

Zum Leistungsangebot gehören insbesondere Express- und Direktfahrten, Airport Express, AOG und zeitkritische Transporte sowie weitere individuell vereinbarte Kurier- und Transportleistungen.
Ein Vertrag kommt durch ausdrückliche Auftragsbestätigung, Annahme des Transportauftrags oder
tatsächliche Ausführung zustande. Leistungsumfang, Abhol- und Lieferzeiten sowie besondere
Anforderungen richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung.

3. Angaben und Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber muss alle für die Durchführung erforderlichen Angaben vollständig und richtig
mitteilen, insbesondere Abhol- und Lieferadresse, Ansprechpartner, Packstückzahl, Gewicht, Maße,
Inhalt, AWB-/Referenzdaten sowie besondere Eigenschaften der Sendung. Gefahrgut,
Zollsendungen, Kühlware, Wertsendungen und sonstige besondere Anforderungen müssen vor
Auftragserteilung ausdrücklich angegeben werden.

4. Gefahrgut, Zoll und besondere Sendungen

Gefahrgut wird nur nach vorheriger ausdrücklicher Abstimmung und nur angenommen, wenn alle
gesetzlichen Voraussetzungen, Dokumente, Kennzeichnungen und Verpackungsvorschriften erfüllt
sind. Zollabfertigungen, Sondergenehmigungen und weitere besondere Leistungen erfolgen nur
nach gesonderter Vereinbarung. Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von
ihm bereitgestellten Angaben und Dokumente verantwortlich.

5. Abholung, Lieferzeiten und zeitkritische Transporte

Vereinbarte Abhol- und Lieferzeiten werden mit der für zeitkritische Transporte erforderlichen
Sorgfalt behandelt. Eine Garantie für einen bestimmten Erfolg oder eine bestimmte Ankunftszeit
besteht nur, wenn dies ausdrücklich als verbindliche Garantie vereinbart wurde. Verzögerungen
aufgrund von Verkehr, Wetter, behördlichen Maßnahmen, Sicherheitskontrollen, Grenz- oder
Zollabfertigung oder sonstigen nicht beherrschbaren Umständen bleiben vorbehalten.

6. Wartezeiten

Wartezeiten von mehr als 30 Minuten an Abhol-, Liefer-, Flughafen-, Zoll- oder sonstigen
Übergabestellen können nach dem vereinbarten Tarif bzw. nach tatsächlichem Aufwand zusätzlich
berechnet werden, sofern die Verzögerung nicht von Aerocargo Logistics e.K. zu vertreten ist.

7. Stornierung, Fehlfahrten und Änderungen

Stornierungen und wesentliche Auftragsänderungen sind unverzüglich mitzuteilen. Bereits
entstandene Kosten, Anfahrten, Fehlfahrten, Wartezeiten oder reservierte Kapazitäten können
nach tatsächlichem Aufwand berechnet werden. Weitergehende Stornierungsregelungen können
für einzelne Aufträge gesondert vereinbart werden.

8. Verpackung und Ladung

Der Auftraggeber hat die Sendung transportgerecht, sicher und entsprechend ihrer Art zu
verpacken und erforderliche Kennzeichnungen anzubringen. Soweit Be- oder Entladung durch den
Auftraggeber, Versender oder Empfänger erfolgt, liegt die Verantwortung für eine
ordnungsgemäße Durchführung grundsätzlich bei der jeweils ausführenden Stelle, sofern nichts
anderes vereinbart ist.

9. Subunternehmer

Aerocargo Logistics e.K. ist berechtigt, geeignete und zuverlässige Subunternehmer oder
Transportpartner zur Durchführung eines Auftrags einzusetzen, soweit dem keine ausdrückliche
Vereinbarung entgegensteht.

10. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Es gelten die individuell vereinbarten Preise und Zuschläge. Rechnungen sind, sofern nicht anders
vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zusätzliche
Kosten, insbesondere für Wartezeiten, Sondergenehmigungen, Fehlangaben, behördliche Auflagen,
zusätzliche Strecken oder sonstige nicht im ursprünglichen Leistungsumfang enthaltene
Aufwendungen, können gesondert berechnet werden.

11. Haftung

Für die Haftung gelten die zwingenden gesetzlichen Vorschriften des deutschen Transportrechts,
insbesondere soweit die §§ 407 ff. HGB anwendbar sind. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung
auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zwingende Haftungstatbestände,
insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit, bleiben unberührt.

12. Transportversicherung

Eine zusätzliche Transport- oder Warenversicherung ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich
vereinbart wurde. Aerocargo Logistics e.K. wird eine betriebsübliche
Haftpflicht-/Verkehrshaftungsabsicherung unterhalten; Umfang und Deckung richten sich nach dem
jeweils bestehenden Versicherungsvertrag.

13. Höhere Gewalt

Für Leistungsstörungen, die auf Ereignissen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs beruhen,
insbesondere extreme Wetterlagen, Naturereignisse, Streiks, behördliche Maßnahmen,
Sperrungen, Krieg, Unruhen, Pandemien, Ausfälle kritischer Infrastruktur oder vergleichbare
Ereignisse, haftet Aerocargo Logistics e.K. nur im Rahmen zwingender gesetzlicher Vorschriften.
Die Parteien werden sich über zumutbare Alternativen abstimmen.

14. Reklamationen

Erkennbare Schäden, Fehlmengen oder sonstige Beanstandungen sollen bei Übergabe
dokumentiert und Aerocargo Logistics e.K. unverzüglich mitgeteilt werden. Gesetzliche Anzeigeund Verjährungsfristen bleiben unberührt.

15. Vertraulichkeit und Datenschutz

Geschäfts- und sendungsbezogene Informationen werden vertraulich behandelt und nur
verarbeitet oder weitergegeben, soweit dies zur Auftragsdurchführung, Abrechnung, Erfüllung
gesetzlicher Pflichten oder Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Soweit gesetzlich zulässig und beide Parteien Kaufleute, juristische
Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird der
Gerichtsstand am Sitz von Aerocargo Logistics e.K. vereinbart. Zwingende gesetzliche
Gerichtsstände bleiben unberührt.

17. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Individuelle Vereinbarungen
im jeweiligen Transportauftrag haben Vorrang.

Stand: 14.08.2026